1. Beschäftigungs- und Standortsicherung
Das Unternehmen verpflichtet sich grundsätzlich, bis zum 31.12.2012 keine betriebsbedingten Kündigungen, Ausgliederungen oder Teilschließungen vorzunehmen.
Diese Verpflichtung endet vorzeitig, sofern es vor dem 31.12.2012 zu einem Eigentümerwechsel kommt. Ein Eigentümerwechsel in diesem Sinne liegt auch vor, sofern die Anteile an der Zeller Plastik Deutschland GmbH oder Zeller Engineering GmbH übertragen werden. Im November 2012 setzen sich beide Tarifvertragsparteien ergebnisoffen zusammen, um eine Beschäftigungs- und Standortsicherung für das Jahr 2013 gemeinsam zu prüfen. Sollten zurzeit nicht vorhersehbare Entwicklungen eintreten (z.B. wesentliche Umsatzausfälle), wird diese Beschäftigungs- und Standortsicherung ausgesetzt.